歩行者天国

こうしゃ・てごくhokōsha·tengoku5

N.
Fußgängerzone f f; (österr.) Fußgeherzone f f.

Fußgängerzone ist nicht korrekt. Es geht um Straßen/Plätze, die an bestimmten Tagen autofrei sind und von Fußgängern genutzt werden.

anonymous (31.01.2011)

Stimme meinem Vorredner zu. Akihabara wäre so ein Beispiel.

anonymous (02.02.2011)

"Fußgängerzone/breich mit zeitlicher Beschränkung" (ich war noch nie in Akihabara)?

anonymous (02.02.2011)

Ja, ich weiß nur, dass es da eins gab und nach dem Amoklauf dieses Fußgängerparadies erstmal abgeschafft wurde. Vor ein paar Wochen wurde es wieder eingeführt. Fußgängerparadies halte ich für völlig in Ordnung. Was das jetzt genau ist, muss man halt nachschauen oder in Klammern hinzufügen, dass dies zeitlich begrenzt sein kann. Beispiel: Fußgängerparadies{n}(meist zeitlich begrenzter Bereich, der für den Verkehr abgesperrt wird)

anonymous (02.02.2011)

Man kann doch "mit zeitlicher Beschränkung" in Klammern setzen. Es ändert sich ja nichts daran, dass der zeitlich und räumlich definierte Bereich eben als "Fußgängerzone" fungiert. Gibt es noch weitere sonderbare definitorische Merkmal für die "Fußgängerparadies" (z.B. man muss dort immer nackt herumlaufen o.Ä.), die rechtfertigen würde, den gängigen dt. Ausdruck "Fußgängerzone" (mit zeitlicher Beschränkung) absichtlich zu vermeiden?

anonymous (03.02.2011)

Laut japan. Wikipedia ist "Fußgängerzone" korrekt, eine zeitlich beschränkte Nutzung als solche ist möglich aber nicht notwendig, es gibt auch permanente 歩行者天国.

Dan (03.02.2011)

Mal davon abgesehen, dass wikipedia keine vernünftige Quelle darstellt(was mir persönlich nichts ausmacht, habe nichts dagegen), wie wäre es dann mit dem Zusatz "(permanent oder zeitlich begrenzt)"? Habe eben Fußgängerzone als Suchwort eingegeben . Es exitiert noch ein 歩行者天国 Eintrag, der zwei deutsche Wörter führt. Ist das so gewollt?

anonymous (03.02.2011)

Wenn 歩行者天国 zeitlich eingeschränkt oder unbeschränkt eingerichtet werden können, dann ist die zeitliche Dimension für die Definition von 歩行者天国 eben irrelevant, oder? Dann nützt der Zusatz nichts, es sei denn, die zeitliche Dimension für dt. Fußgängerzonen relevant (ich persönlich kenne keine Fußgängerzonen mit zeitlicher Beschränkung).

anonymous (03.02.2011)

  ✔  

Hat sich die Position des Wortakzents für 歩行者天国 im Laufe der Jahre um eine Mora nach vorne verschoben? Nach meinem eigenen Sprachgefühl liegt der Wortakzent auf "te" von 天国, so dass das Häkchen für das Tongefälle erst nach て (て_んごく) stehen müsste.

anonymous (04.02.2011)

Gutes Auge ;) Das ist ein Fehler in der Darstellung. Hier wird fatalerweise しゃ als zwei Moren gezählt.

Dan (04.02.2011)

  ✔  

Könnt ihr die Zeichenfolgen <Xゃ, Xょ, Xゅ, Xん, Xっ> bei nativen, sinojap. Wörtern sowie die <Xぁ, Xぃ, Xぅ, Xぇ, Xぉ> bei Fremdwörtern im Zusammenhang der Aktentuierung jewils als eine Einheit zu nicht automatisch kennzeichen lassen unabhängig von der jeweiligen Morenzahl und Syllabizität? Könnt ihr die eigentlich falsche Eingabe nicht korrigieren?

anonymous (04.02.2011)

Der Akzent ist korrekt angegeben, hier: Tonabfall nach der 5. More. Der Darstellungsalgorithmus zählt aber die Moren falsch bzw. noch gar nicht. Deswegen wird der Tonabfall schon nach der 4. More angezeigt. Die Darstellung wird dann automatisch aus der numerischen Akzentangabe generiert.

Dan (04.02.2011)

Die Anzeige sollte nun korrekt sein.

Dan (04.02.2011)

Danke dir Dan!

anonymous (04.02.2011)

Wörtlich: Fußgängerparadies

anonymous (11.02.2011)

Nach der Daijisen-Definition (und teilweise auch Daijirin) ist es zwar zeitlich begrenzt, aber "Fußgängerzone" ist doch gut verständlich? Eine wörtliche Übersetzung würde mmN kaum jemandem was bringen, weil's nicht wirklich Deutsch ist.

anonymous (12.02.2011)

"Fußgängerparadies" wäre nur eine "wörtliche" Wiedergabe des jp. Begriff 歩行者天国. Damit kann kein Deutscher was anfangen, so dass er eine Erläuterung wie "Fußgängerparadies (Fußgängerzone mit od. ohne zeitliche Beschränkung)" bräuchte. Derjenige, der für die Übersetzung "Fußgängerparadies" plädiert, soll anderen genauer erklären, wo er so gravierende Unterschiede zwischen dt. Fußgängerzonen und jp. 歩行者天国sieht, dass er lieber einen neuen Begriff einführen möchte. Was sind die betreffenden Merkmale (diese Frage habe ich schon mal aufgeworfen)?

anonymous (12.02.2011)

Hä? Naja man müsste halt dahinterschreiben "(wörtlich: Fußgängerparadies)", wie man das eben so macht. Jemand müsste auch mal "歩道者天国" korrigieren.

anonymous (21.02.2011)

wozu?

anonymous (21.02.2011)

Gut, dann eben ohne "wörtlich: Fußgängerparadies". Aber es kann mir keiner erzählen, dass das japanische Wort nicht noch eine Nuance hat, die bei "Fußgängerzone" nicht rüberkommt.

anonymous (21.02.2011)

du sollst diese "Nuance", die du wahrzunehmen meinst, näher definieren und andere davon überzeugen.

anonymous (22.02.2011)

Vergleich doch nur mal die Wörter Paradies und Zone. Ich fühl mich im Paradies wohler als in einer Zone

anonymous (25.02.2011)

Dann hoffen wir, dass sich immer mehr Menschen und Haustiere in den jp. 歩行者天国 wohl fühlen werden.

anonymous (26.02.2011)

An alle, die es noch nicht gemerkt haben: Es gibt nicht nur eine mögliche Übersetzung von 歩行者天国. Beides (Fußgängerparadies und Fußgängerzone) ist denkbar. Wichtig ist, in welchem Zusammenhang das Wort erscheint. Insofern ist die hier geführte Diskussion müssig.

anonymous (28.02.2011)

Nachtrag: Weshalb ist 'Fußgängerparadies' nicht wirklich Deutsch?

anonymous (28.02.2011)

Was meinst du denn mit "wichtig ist, in welchem Zusammenhang das Wort erscheint"? "Fußgängerzone" im Falle A, "Fußgängerparadies" im Falle B?

anonymous (28.02.2011)

D.h., dass es auf den Kontext ankommt. Es mag durchaus Fälle geben, wo es anbracht ist, dieses Wort mit ''Fußgängerparadies" zu übersetzen.

anonymous (01.03.2011)

Ich wollte konkret wissen, welche Fälle.

anonymous (01.03.2011)

Z. B. in den Faellen, in denen auf Deutsch auch das Wort Fußgängerparadies verwendet werden kann. (Z.B.: http://www.seiten.faz-archiv.de/rmo/19991027/rfof19991027203428-7.html {Beleg aus dem Jahr 1999!})

anonymous (04.03.2011)

Ich sehe nur die Überschrift und kenne den Kontext nicht (der betreffende Artikel ist wohl kostenpflichtig).

anonymous (04.03.2011)