強制退職

きょせい・たしょくkyōsei·taishoku5

N.
Zwangsrücktritt m m.

  ✔  

Zwang-s-rücktritt

anonymous (21.04.2017)

”Zwangsrücktritt” wäre 強制退任und ist hier falsch. Eintrag sollte so verbessert werden, dass man versteht, dass es sich nicht um ein Amt, sondern um eine Anstellung handelt. Falls "Zwangsrücktritt" trotzdem beibehalten werden sollte, dann nicht an erster Stelle.

anonymous (21.04.2017)